Keine Inklusion ohne Raumakustik
Hinweise zur Neufassung der DIN 18041 - insbesondere an öffentliche Bauherren.
Inklusion: Den Begriff kennen Sie. Aber alle Leser dieser Zeilen haben ihre eigenen Assoziationen dazu, gerade in NRW, wo der Begriff derzeit die Schulpolitik prägt. Im Kern meint Inklusion – die sich übrigens vom lateinischen „Enthaltensein“ ableitet -, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können sollen. Demnach müssen sich Menschen mit Behinderungen nicht integrieren und an ihre Umwelt anpassen, sondern umgekehrt soll diese sich an sie anpassen. Stellen Sie „gebaute“ vor das Wort „Umwelt“ und schon wird klar, welchen Anforderungen Inklusion auch an den Baubereich stellt.

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Barrierefreiheit von Gebäuden
Inklusion ist der gesetzlich verordnete Leitbegriff für die Barrierefreiheit von Gebäuden. Dabei sollte man keineswegs „nur“ an körperlich oder geistig behinderte Menschen denken, sondern auch daran, dass wir alle in Lebensumstände oder -abschnitte kommen können, in denen wir nicht ohne fremde Hilfe am öffentlichen Leben teilhaben könnten, hätten wir nicht barrierefreie Infrastrukturen.
Wichtige Felder der Anwendung von Inklusion sind Schulen, Kindergärten und Anlaufstellen für Bürger. Auch hier sei vor eindimensionaler Betrachtung gewarnt. Es geht nicht nur um die Treppe in den ersten Stock: In den genannten Bereichen kommt es auf Kommunikation und Verständlichkeit an. Dafür ist die auditive Wahrnehmung enorm wichtig – und die wiederum hat sehr viel mit Raumakustik zu tun. Den signifikanten Einfluss der Raumakustik haben Studien umfassend nachgewiesen. So führt ein eingeschränktes Sprachverständnis infolge schlechter Raumakustik sehr schnell zu Ermüdung - was dann beispielsweise Schüler mit Migrationshintergrund deutlich benachteiligt.
Raumakustik als Bestandteil des barrierefreien Bauens
Raumakustik ist daher zu Recht ein fester Bestandteil des barrierefreien Bauens. Schon seit 1968 gibt es dafür die Norm DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen“. Diese liegt seit diesem Januar in überarbeiteter Fassung als Entwurf vor. Viel umfassender (was die betroffenen Räume betrifft) und konkreter als bisher bezieht sich die Überarbeitung auf Barrierefreiheit und Arbeitsschutz. Seit das Bundesbauministerium sie im „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ als a.a.R.d.T gelistet hat, sollte auch an dieser Stellung kein Zweifel mehr bestehen. Um es deutlich zu sagen: Wer in öffentlichen Gebäuden (nicht nur in Klassenzimmern) die DIN 18041 nicht anwendet, plant fehlerhaft. Punkt. Das ist keineswegs neu.
Erstaunlicherweise ist aber noch kein einziges Urteil bekannt geworden, in dem ein Planer zur Rechenschaft gezogen worden ist, weil er – was weit verbreitet ist - die Norm nicht berücksichtigt hat. Dabei hat das Personal von Kindertagesstätten gute Gründe für eine Klage (und gute Chancen vor Gericht) - ist doch der Zusammenhang zwischen dortigen gesundheitlichen Einschränkungen und Frühverrentungen und der Raumakustik untersucht worden. Der Entwurf der DIN 18041 verstärkt den Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Barrierefreiheit. Die Forschung hat hierzu ihre Hausaufgaben gemacht. Grundsätzlich gilt das auch für die Politik: Durch die Verbindlichkeit der Inklusion ist der rechtliche Rahmen vorhanden. Was fehlt, ist einzig die Umsetzung, und das trotz besserer Einsicht: Raumakustik verbessert die Inklusion erheblich, ist wirtschaftlich darstellbar und planungsrechtlich verbindlich.
Vor dem Hintergrund der Inklusion sollte der Entwurf der DIN 18041 genau geprüft werden. Gerade öffentliche Bauherren - wie die Kommunen – täten gut daran, sich damit zu beschäftigen. Die Norm wird diese Bauherren mehr als bisher bei allen Neubauplanungen und Innenraumsanierungen betreffen!.

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DIN-Norm für Akustik-Fachingenieure
Die Norm erweitert und differenziert die Anforderungen und Planungshinweise. Das Berechnungsverfahren ist ausgegliedert; hierzu wird auf die DIN EN 12354 Teil 6 - eine Norm, die sich an Fachingenieure für Akustik richtet. Der Grund ist, dass man bei der vereinfachten Formel für die Nachhallzeit laut der bisherigen DIN 18041 die Gefahr von Fehlanwendungen sah. Ein weiterer Effekt des Entwurfs für die Praxis ist, dass es zur Umsetzung von Inklusion in Klassenräumen nicht mehr reicht, Akustikdecken einzusetzen. Hier muss differenzierter geplant werden. Auch diese Erkenntnis ist eigentlich nicht neu, aber die Praxis hat gezeigt, dass es hier zu Fehlanwendungen kommen kann.
QUELLE: ÖKO-ZENTRUM NRW
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